Kontraktur

Kontraktur
Kon|trak|tur 〈f. 20; Med.〉
1. (dauernde) Verkürzung
2. durch Verkürzung von Muskeln, Sehnen od. Bändern hervorgerufene Gelenkversteifung
[→ Kontraktion, kontrahieren]

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Kon|trak|tur, die; -, -en [lat. contractura = das Schmalerwerden] (Med.):
1. bleibende Einschränkung der Beweglichkeit eines Gelenks; Versteifung (1).
2. dauernde Verkürzung u. Schrumpfung von Weichteilen (z. B. der Haut nach Verbrennungen).

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Kontraktur
 
[lateinisch contractura »das Schmalerwerden«] die, -/-en, Medizin: 1) unwillkürliche, länger andauernde Verkürzung eines Muskels oder anderer Weichteile, z. B. der Haut durch Narbenschrumpfung (Narbenkontraktur); 2) Fehlstellung eines Gelenks, v. a. in Beugehaltung (Beugekontraktur) aufgrund von Muskellähmungen, Verkürzungen von Sehnen oder Bändern, Schrumpfungen der Gelenkkapsel oder Bindegewebeerkrankungen (Dupuytren-Kontraktur).

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Kon|trak|tur, die; -, -en [lat. contractura = das Schmalerwerden] (Med.): 1. bleibende Einschränkung der Beweglichkeit eines Gelenks; ↑Versteifung (1). 2. dauernde Verkürzung u. Schrumpfung von Weichteilen (z. B. der Haut nach Verbrennungen).

Universal-Lexikon. 2012.

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